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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Angebote sind stets freibleibend.
- Die angegebenen Lieferfristen gelten stets als annähernd und sind unverbindlich, immer vorbehaltlich tatsächlicher Lieferungsmöglichkeit.Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigt nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
- Die Ware ist unverzüglich bei Anlieferung hinsichtlich Menge und Qualität zu überprüfen. Mengen- oder Gewichtsreklamationen sind auf dem Lieferschein bei der Warenanlieferung des Spediteurs unter Angabe des KFZ - Kennzeichens des anliefernden Fahrzeugs gegenzuzeichnen. Versteckte Mängel sind unverzüglich im Sinne des HGB zu rügen. Während des Transportes entstehende übliche Gewichtsverluste durch Eintrocknung gehen zu Lasten des Käufers. Die Ware ist nach Erhalt sofort auszupacken und in luftig kühlen, trockenen Räumen aufzubewahren.
- Der Versand erfolgt regelmäßig per Spedition. Auch bei frachtfreier Lieferung ist Steinhagen Erfüllungsort. Die Gefahr geht ab Rampe Bille auf den Käufer über.
- Rechnungen sind bis zu dem auf der Rechnung festgesetzten Zahlungstermin zahlbar. Der Käufer kommt ohne Mahnung sofort in Verzug, wenn er bis zum festgelegten Termin nicht gezahlt hat. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Außerdem stellen wir bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen ein bzw. führen Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung aus. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterveräußert werden. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller zunächst selbst berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen einzuziehen, bleibt davon aber unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nichteinzuziehen, solange der Besteller seiner Zahlunsverpflichtung ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Bei Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir stets Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware. Die Liefergegenstände dürfen weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
- Bei amtlichen Probenahmen ist unbedingt eine Gegenprobe zu fordern und uns diese sofort in der vom Beamten übergebenen, amtlich versiegelten Form zu übersenden.
- Erfüllungsort ist Steinhagen. Gerichtsstand ist Gütersloh. Es gilt für alle Geschäfte deutsches Recht als vereinbart. Die Anwendung von UN - Kaufrecht wird ausgeschlossen.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle späteren Geschäfte, wenn sie nicht ausdrücklich durch von uns schriftlich bestätigte andere Vereinbarungen ersetzt werden.
Stand 01/2023